Geschäftsordnung des Vorstandes des

Schützenvereines Sauensiek und Umg. e. V. von 1926

 

1.Präambel

 

Diese Geschäftsordnung dient dem Vorstand des Schützenvereines Sauensiek u.Umg. von 1926 als Grundlage für seine ehrenamtliche Tätigkeit. Vorrangig anzuwenden ist jedoch die Satzung des Vereins in der zuletzt geltenden Fassung, bzw. die Schieß- oder Standordnung.

 

2.Vorstand

 

Punkt 11 ist zu beachten!

 

2.1.Aufgaben

 

Der Vorstand legt die Veranstaltungen des Vereins fest.

 

2.2.Einberufung der Vorstandssitzungen

 

Der 1. Vorsitzende lädt alle Vorstandsmitglieder eine Woche vor der Sitzung
mündlich, fernmündlich oder per E-Mail ein. Die Vorstandssitzungen finden grundsätzlich mindestens 1 mal vierteljährlich statt.

 

2.3.Zusammensetzung des Vorstandes

 

2.3.1. Zum Vorstand gehören gemäß Satzung:

 

1. Vorsitzende/r
2. Vorsitzende/r
1. Schriftführer/in
2. Schriftführer/in
1. Kassierer/in
2. Kassierer/in
1. Kommandeur/in
2. Kommandeur/in

 

2.3.2. Zum erweiterten Vorstand gehören:

der jeweilige König und seine Adjutanten

der/die Schießoffizier/in

der/die Sportleiter/in

der/die Jugendleiter/in

der/die Jugendspielmannszugleiter/in

die Damenleiterin

der/die Jugendsprecher/in

der/die Pressewart/in

der/die Platzwart/in

der Ehrenpräsident

 

Es liegt im Ermessen des 1.Vorsitzenden, zu welchen Vorstandssitzungen er Mitglieder des erweiterten Vorstandes oder Dritte hinzulädt. Der erweiterte Vorstand hat nur beratende Funktion.

 

2.3.3. Schießausschuß

 

Der Schießausschuß besteht aus 12 Schießwarten/innen.

 

2.3.4. Sportausschuß

 

Der Sportausschuß besteht aus 8 Sportwarten/innen.

 

2.3.5. Jugendausschuß

 

Der Jugendausschuß besteht aus 8 Jugendwarten/innen.

 

2.3.6. Jugendspielmannszug

 

Der Jugendspielmannszugausschuß besteht aus 9 Spielleuten.

 

2.3.7. Beschlußfähigkeit

 

Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn 50 v.H. der in 2.3.1. genannten Mitglieder anwesend sind.

 

2.3.8. Aussscheiden aus dem Vorstand

 

Vorstandsmitglieder, die in Ehren aus dem Vorstand ausscheiden, werden zum/zur Ehrenhauptmann/frau ernannt (nach mindestens 2 Amtsperioden).

 

3. Altersklassifizierung

 

Punkt 11 ist zu beachten!

 

3.1. Kind

 

Kind ist jede/r bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Die mit dieser Klassifizierung verbundenen Bedingungen treten erst im Folgejahr in Kraft.

 

3.2. Jugendliche/r

 

Jugendliche/r ist, wer das 15. Lebensjahr vollendet hat. Die mit dieser Klassifizierung verbundenen Bedingungen treten erst im Folgejahr in Kraft.

 

3.3. Jungschütze/in

 

Jungschütze/in ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die mit dieser Klassifizierung verbundenen Bedingungen treten erst im Folgejahr in Kraft.

 

3.4. Schütze/in

 

Schütze/in ist, wer das 27. Lebensjahr vollendet hat. Die mit dieser Klassifizierung verbundenen Bedingungen treten erst im Folgejahr in Kraft.

 

3.5. Altersschütze/in

Altersschütze/in ist, wer das 45. Lebensjahr vollendet hat. Die mit dieser Klassifizierung verbundenen Rechte und Pflichten treten erst im Folgejahr in Kraft.

 

3.6. Senior/in

 

Seniorin/Senior ist, wer das 60. Lebensjahr vollendet hat. Die mit dieser Klassifizierung verbundenen Bedingungen treten erst im Folgejahr in Kraft.

 

3.7. Ehrenschütze/in

 

Ehrenschütze/in ist, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat und mindestens 35 Jahre dem Verein angehört. Die mit dieser Klassifizierung verbundenen Bedingungen treten erst im Folgejahr in Kraft.

 

3.8. Ehrenmitglied

 

Ehrenmitglied ist, wer das 75. Lebensjahr vollendet hat, mindestens 50 Jahre dem Verein angehört und auf der Generalversammlung dazu ernannt wird. Die mit dieser Klassifizierung verbundenen Bedingungen treten erst im Folgejahr in Kraft

 

4.   Veranstaltungen zur Förderung des
       Schießsportes

 

4.1.Sportliches Übungsschießen Kleinkaliber

 

4.1.1. Termin

 

Die Termine für das Übungsschießen werden mit der Einladung zur Generalversammlung bekanntgegeben.

 

4.1.2. Leitung

 

Die Leitung wird von einem/er Schützen/in mit gültiger Sachkunde-/oder Schießsportleiterausbildung übernommen. Die Registrierung der erreichten Ergebnisse und deren Auswertungen werden unter 2.3.1 durchgeführt. In Ausnahmefällen können sachkundige Mitglieder des Vereins eingesetzt werden.

 

4.1.3. Aufsicht

 

Beaufsichtigt wird das Schießen durch Mitglieder des Schießausschusses.

 

 

4.1.4. Schießauszeichnungen

 

Für nachstehend aufgeführte Ergebnisse werden folgende Schießauszeichnungen vergeben:

 

 

Ringe:

Bedingung

 

104

Grüne Schnur

 

109

1. grüne Eichel

 

114

2. grüne Eichel

 

119

Silberne Schnur

 

121

1. silberne Eichel

 

124

2. silberne Eichel

 

129

Goldene Schnur

 

131

1. goldene Eichel

 

134

2. goldene Eichel

 

134

Jahreszahl

 

136

Huteichel

1)

136

kleiner Orden bronze

1)

136

kleiner Orden silber

1)

136

kleiner Orden gold

1)

136

kleiner Orden Kranz bronze

1)

136

kleiner Orden Kranz silber

1)

136

kleiner Orden Kranz gold

2)

140

neuer Orden

2)

140

ganz neuer Orden

2)

144

Superorden

 

1)= 10 mal Huteichel in der zu schießenden Klasse

2)= 10 mal die entsprechende Ringzahl

 

4.1.5. Seniorenregelung

 

Senioren ab 60 Jahren werden zum Erreichen der jeweiligen Disziplin 3 Ringe erlassen. Ausgenommen hiervon ist der Superorden

 

4.1.6. Bekanntgabe der Ergebnisse

 

Die Ergebnisse werden während des Schützenfestes und beim Schlußschießen bekanntgegeben. Gleichzeitig werden die erreichten Schießauszeichnungen verteilt.

 

 

4.2. Schützenfest

 

4.2.1. Termin

        

Das Schützenfest findet alljährlich grundsätzlich am 3. Wochenende im Juli statt.

 

4.2.2. Leitung

 

Siehe 4.1.2.

 

4.2.3. Aufsicht

 

siehe 4.1.3

 

4.2.4. Würdenträger

 

Siehe 7.1.

 

4.2.5. Auswertung und Proklamationen

 

Die Auswertung der Königsscheiben wird durch drei Mitglieder des Vereines
(2 Vorstandsmitglieder und 1 Schießwart) vorgenommen. Die Proklamation wird am Montag nach Beendigung des Schießens durch den 1. Vorsitzenden vorgenommen. Befindet er sich unter den Königsanwärtern, wird die Proklamation von einem Vorstandsmitglied gemäß der in 2.3.1. aufgeführten Reihenfolge durchgeführt.

 

4.2.6. Verschiedenes

 

Der Schützenkönig und der Vizekönig werden am Montag ausgeschossen; die Jungschützenkönigin; der Jungschützenkönig und die Beste Dame werden am Sonntag ausgeschossen.

 

Die Verteilung der 14 Orden auf dem Königsstand wird wie folgt

gesplittet:

 

1.
Orden

2.
Orden

3. Orden

4. Orden

5. Orden

6. Orden

7. Orden

Beste Dame

Höchste Ringz.

2-höchste Ringz.

 

 

 

 

Jungschützen-königin

Höchste Ringz.

 

 

 

 

 

Jungschützen-könig

Höchste Ringz.

 

 

 

 

 

Schützenkönig

Vizekönig

Bester Mann

2-höchste Ringz.

3-höchste Ringz

4-höchste Ringz

5-höchste Ringz

 

 

 

Das Erringen dieser Würden wird auf 100 m, KK auf einer 20-er Scheibe durchgeführt.

 

Ist aus irgendeinem Grund (Krankheit, Tod) der Schützenkönig an seiner Amtsausübung gehindert, übernimmt der Vizekönig seine Verpflichtungen.

Der König erhält als Erinnerung an seine Amtszeit eine Plakette, die ihm am Königsabend  überreicht wird.

 

4.2.7 Schützenkönig

 

Der Schützenkönig hat seine Königsburg im Umkreis von 10 km von Sauensiek zu errichten und dieses mit dem Vorstand zu besprechen. In dieser Ortschaft findet am Schützenfestfreitag auch der Ummarsch und der Zapfenstreich statt. Für den eventuellen Transport der Schützenschwestern und Schützenbrüder zum Vereinslokal hat der Schützenkönig zu sorgen

Punkt 11 ist zu beachten!

 

4.3. Schlußschießen

 

4.3.1. Termin

 

Das Schlußschießen findet grundsätzlich am 1.Samstag im Oktober eines jeden Jahres statt.

 

4.3.2. Leitung

 

Siehe 4.1.2.

 

4.3.3. Aufsicht

 

Siehe 4.1.3.

 

4.3.4. Würdenträger

 

Siehe 7.2.

 

4.3.5. Auswertung und Bekanntgabe der Ergebnisse

 

4.3.5.1. Vogelkönig

 

Der Vogelkönig wird auf einem Sperrholzvogel mit dem Luftgewehr (10 m) ausgeschossen. Vogelkönig ist derjenige Schütze, bei dem der Rumpf des Vogels herunterfällt. Fällt der Rumpf in der vorgegebenen Zeit nicht, wird derjenige Schütze Vogelkönig, der das letzte Teil abgeschossen hat.

 

4.3.5.2. Traditionsvereinsmeister

 

Der traditionelle Vereinsmeister wird auf dem 100 m-Stand ausgeschossen.

 

4.4. Vereinsmeisterschaften

 

Die alljährliche Vereinsmeisterschaft, deren Teilnahme Voraussetzung für eine weitere Anmeldung an höherwertigen Wettkämpfen ist, wird durch den (die) Sportleiter(in) im Einvernehmen mit dem Vorstand während der Schießsaison durchgeführt.

4.5. Nachtschießen

 

4.5.1. Termin

 

Das Nachtschießen findet grundsätzlich im August statt.

 

4.5.2. Leitung

 

Siehe 4.1.2.

 

4.5.3. Aufsicht

 

Siehe 4.1.3.

 

5. Veranstaltungen der Jugendpflege

 

5.1. Schießsport Kleinkaliber

 

Die Veranstaltungen

 

-allgemeines Übungsschießen KK

-Wettkämpfe

 

führt der Sportausschuß unter Leitung des/der Sportleiters/in (mit gültiger Schießsportleiterausbildung) im Einvernehmen mit dem Schießoffizier und dem Vorstand durch.

 

5.2. Schießsport Luftgewehr

 

Die Veranstaltungen

 

-allgemeines Übungsschießen Lg

-Kinderschützenfest

-Vereinsmeisterschaften Lg

-Wettkämpfe

 

führt der Jugend- bzw. Sportausschuß unter Regie ihrer Leiter(mit gültiger Schießsportleiterausbildung) im Einvernehmen mit dem Vorstand durch.

 

5.3. Jugendspielmannszug

 

Die Veranstaltungen

 

-allgemeiner Übungsbetrieb

-Schützenfest

-Wettkämpfe

-öffentliche Auftritte

 

führt der Spielmannszug unter Leitung des/der Spielmannszugleiters/in im Einvernehmen mit dem Vorstand durch.

 

 

6. Gesellige Veranstaltungen

 

6.1. Vereinsinterne Veranstaltungen

 

6.1.1. Schützenball

 

Der Schützenball findet grundsätzlich am 3. Samstag des neuen Jahres statt. Seine Gestaltung wird rechtzeitig durch den Vorstand festgelegt.

 

6.1.2. Königsabend

 

Der Königsabend findet grundsätzlich am Schützenfestfreitag statt. Der traditionelle Zapfenstreich findet beim König statt.

siehe 4.2.6 und 4.2.7

 

6.1.3. Informationsmontag

 

Am Schützenfestmontag findet das Schützenfrühstück im Vereinslokal in Sauensiek statt. Gleichzeitig werden aktuelle Informationen über den Verein und das Vereinsleben an die Mitglieder weitergegeben.

 

6.2. Öffentliche Veranstaltungen

 

6.2.1. Schützenfest

 

Siehe 4.2

 

7. Würdenträger

 

 

 

7.1. Schützenfest

 

 

 

 

Würde:

Wodurch:

Mitglied-schaft:

Wiederholung:

Alter;m/w:

1

Schützenkönig

bester Schuß

3 Jahre

nach 10 Jahren 1)

ab 27; männlich

2

Vizekönig

2.-bester Schuß

3 Jahre

nach 10 Jahren

ab 27; männlich

3

Bester Mann

Höchste Ringzahl

ja

jedes Jahr

ab 18; männlich

4

Beste Dame

bester Schuß

ja

nach 10 Jahren

ab 27; weiblich

5

Jungsch.-königin

bester Schuß

ja

keine

18-26; weiblich

6

Jungsch.-könig

bester Schuß

ja

keine

18-26; männlich

7

Jugendbeste

Höchste Ringzahl

ja

nein

15-17; weiblich

8

Jugendbester

Höchste Ringzahl

ja

nein

15-17; männlich

9

Kinderkönigin

Höchste Ringzahl

Elternteil/Kind

keine

10-14; weiblich

10

Kinderkönig

Höchste Ringzahl

Elternteil/Kind

keine

10-14; männlich

11

Prinzessin

Höchste Ringzahl

nein

keine

u.10; weibl.

12

Prinz

höchste Ringzahl

nein

keine

u.10; männl.

 

1)Nach Ablauf der 10 jährigen Königssperre bleiben die ehemaligen Könige weiterhin für die Hauptwürde gesperrt. Es sei denn, sie erklären sich, dass sie erneut Schützenkönig werden wollen. Ohne diese Erklärung können sie nur die Würde des Vizekönigs, Bestmanns oder einen Orden erringen

 

7.2. Schlußschießen

 

13

Vogelkönig

Vogel/Rumpf

ja

nach 10 Jahren

ab 18

14

Vereinsmeister

höchste Ringzahl

ja

jedes Jahr

ab 18

 

7.3. Doppelfunktion

 

Würdenträger/in auf der Königsscheibe dürfen kein Preisträger auf derselben sein. Ein/e Würdenträger/in darf innerhalb des Vereins keine zwei Würden oder Ämter als Adjutant/in bzw. Begleiter/in bekleiden. Ein Adjutant darf innerhalb des Vereins kein 2. Adjutantenamt übernehmen. Überschneidungen im Rahmen einer Proklamation gelten hierbei nicht. Schützenkönig in Sauensiek kann kein Schütze sein, der zum Zeitpunkt der Proklamation amtierender Schützenkönig in einem anderen Verein ist.

 

7.4. Aufwandsentschädigungen

 

Es werden folgende Aufwandsentschädigungen festgesetzt:

 

Vizekönig Euro 155,00
Jungschützenkönigin                          Euro 155,00
Jungschützenkönig Euro 155,00
Vogelkönig/in Euro 105,00
Beste Dame Euro 100,00

 

 

Punkt 11 ist zu beachten!

 

8. Pokale

 

8.1. Schützenfest

 

8.1.1. Pokal der ehemaligen Schützenkönige

 

Dieser Pokal wird auf 100 m, KK, 4 Schuß von den ehemaligen Schützenkönigen des Vereins ausgeschossen. Der Gewinner erhält eine Erinnerungsnadel

 

 

8.1.2. Pokal der ehemaligen Adjutanten

 

Dieser Pokal wird auf 100 m, KK, 3 Schuß, Standgewehr, von den ehemaligen Adjutanten der Könige oder/und von den Begleitern der Besten Dame/des besten Mannes am Schützenfestsamstag ausgeschossen. Der Gewinner erhält eine Erinnerungsnadel

 

8.1.3. Jugendpokal

 

Dieser Pokal wird mit dem Luftgewehr, 5 Schuß auf 5-er Spiegel, stehend aufgelegt, 2 x nachlösbar ausgeschossen.

 

8.2. Schlußschießen

 

8.2.1. Jahrespokal

 

Der oder die Schützin erhält den Jahrespokal aufgrund der besten in dem vergangenen Schützenjahr erreichten Einzelergebnisse als Wanderpokal. Es wird je ein Pokal für Schützen und Altersschützen ausgegeben. Es werden die 6 besten Ergebnisse gewertet.

 

9.Anzugsordnung

 

9.1. männliche Mitglieder

 

Die Schützenuniform besteht aus einem graugrünen Schützenjoppen,auf dem das Emblem des Vereins auf den linken Ärmel aufzunähen ist, schwarzer Krawatte, weißem Hemd, schwarzer Stoffhose, schwarzen Socken, schwarzen Lederschuhen und graugrünem Hut. Bei schlechten Witterungsverhältnissen ist das Tragen zusätzlicher wärmender Bekleidung zulässig.

 

9.2. weibliche Mitglieder 

 

Grüne Weste und/oder graugrüner Jacke, weiße Bluse, schwarzer Stoffrock, schwarze Lederschuhe, Strümpfe, Vereinsemblem auf der linken Seite. Bei schlechten Witterungsverhältnissen ist das Tragen zusätzlicher wärmender Bekleidung (schwarze Stoffhose) zulässig.

 

9.3. jugendliche Mitglieder

 

Das Tragen weißer Sommerhemden mit Vereinsemblem auf dem linken Arm ist erlaubt.

 

9.4. Spielmannszug

 

Für diesen gilt eine eigene Anzugsordnung, die nach eigenem Ermessen mehrheitlich in eigenem Kreis und im Einvernehmen mit dem Vorstand beschlossen wird.

 

 

10. Beiträge und sonstige finanzielle
Aufwendungen

 

10.1. Beiträge

 

Es gelten folgende Beitragssätze:

 

Mitglied:

Aufnahme-gebühr:

Beitrag:

Königs-

anteil:

Musik-Umlage

Beitrag

Gesamt:

Ehren-

mitglied

   _

10,00

 0,00

5,00

15,00

Ehren-

schütze/in

   _

20,00

20,00

5,00

 45,00

Schützin/

Schütze

20,00

60,00

20,00

5,00

 85,00

Jungschützen

(18-27 Jahre)

20,00

60,00

20,00

5,00

 85,00

Jugendliche

(16-17 Jahre)

 0,00

25,00

20,00

5,00

 50,00

Kinder bis 15

 0,00

15,00

 0,00

 

 15,00

Spielmannszug

 0,00

25,00

20,00

5,00

 50,00

 

Punkt 11 ist zu beachten, wenn der Gesamtbeitrag geändert wird! 

 

10.2. Beitragsregelung

 

Tritt ein Mitglied nach dem Schützenfest in den Verein ein, ist ein halber Beitrag zu entrichten. Für Kinder bis 14 Jahre wird der halbe Beitrag nicht erhoben

 

10.3. Geburtstagspräsente

 

Ein Präsent erhalten alle Mitglieder zum 80. Geburtstag; weiterhin alle 5 Jahre.

 

11. Änderungen

 

Nachstehend aufgeführte Punkte sind nur mit Zustimmung der

Generalversammlung zu ändern:

 

2., 3., 4.2.7., 7.4., 10.1. 

 

12. Inkrafttreten

 

Diese Geschäftsordnung hat der Vorstand am 19.Februar 1987 beschlossen und
laufend ergänzt

 

 

 

 

21644 Sauensiek, im März 2019                       gez. Unterschrift

 

1. Vorsitzender

(Thomas Meyer)