Geschäftsordnung des Vorstandes des
Schützenvereines Sauensiek und Umg. e. V. von 1926
1.Präambel
Diese Geschäftsordnung dient dem Vorstand des Schützenvereines Sauensiek u.Umg. von 1926 als Grundlage für seine ehrenamtliche Tätigkeit. Vorrangig anzuwenden ist jedoch die Satzung des Vereins in der zuletzt geltenden Fassung, bzw. die Schieß- oder Standordnung.
2.Vorstand
Punkt 11 ist zu beachten!
2.1.Aufgaben
Der Vorstand legt die Veranstaltungen des Vereins fest.
2.2.Einberufung der Vorstandssitzungen
Der 1. Vorsitzende lädt alle Vorstandsmitglieder eine Woche vor der Sitzung
mündlich, fernmündlich oder per E-Mail ein. Die Vorstandssitzungen finden grundsätzlich mindestens 1 mal vierteljährlich statt.
2.3.Zusammensetzung des Vorstandes
2.3.1. Zum Vorstand gehören gemäß Satzung:
1. Vorsitzende/r
2. Vorsitzende/r
1. Schriftführer/in
2. Schriftführer/in
1. Kassierer/in
2. Kassierer/in
1. Kommandeur/in
2. Kommandeur/in
2.3.2. Zum erweiterten Vorstand gehören:
der jeweilige König und seine Adjutanten
der/die Schießoffizier/in
der/die Sportleiter/in
der/die Jugendleiter/in
der/die Jugendspielmannszugleiter/in
die Damenleiterin
der/die Jugendsprecher/in
der/die Pressewart/in
der/die Platzwart/in
der Ehrenpräsident
Es liegt im Ermessen des 1.Vorsitzenden, zu welchen Vorstandssitzungen er Mitglieder des erweiterten Vorstandes oder Dritte hinzulädt. Der erweiterte Vorstand hat nur beratende Funktion.
2.3.3. Schießausschuß
Der Schießausschuß besteht aus 12 Schießwarten/innen.
2.3.4. Sportausschuß
Der Sportausschuß besteht aus 8 Sportwarten/innen.
2.3.5. Jugendausschuß
Der Jugendausschuß besteht aus 8 Jugendwarten/innen.
2.3.6. Jugendspielmannszug
Der Jugendspielmannszugausschuß besteht aus 9 Spielleuten.
2.3.7. Beschlußfähigkeit
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn 50 v.H. der in 2.3.1. genannten Mitglieder anwesend sind.
2.3.8. Aussscheiden aus dem Vorstand
Vorstandsmitglieder, die in Ehren aus dem Vorstand ausscheiden, werden zum/zur Ehrenhauptmann/frau ernannt (nach mindestens 2 Amtsperioden).
3. Altersklassifizierung
Punkt 11 ist zu beachten!
3.1. Kind
Kind ist jede/r bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Die mit dieser Klassifizierung verbundenen Bedingungen treten erst im Folgejahr in Kraft.
3.2. Jugendliche/r
Jugendliche/r ist, wer das 15. Lebensjahr vollendet hat. Die mit dieser Klassifizierung verbundenen Bedingungen treten erst im Folgejahr in Kraft.
3.3. Jungschütze/in
Jungschütze/in ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die mit dieser Klassifizierung verbundenen Bedingungen treten erst im Folgejahr in Kraft.
3.4. Schütze/in
Schütze/in ist, wer das 27. Lebensjahr vollendet hat. Die mit dieser Klassifizierung verbundenen Bedingungen treten erst im Folgejahr in Kraft.
3.5. Altersschütze/in
Altersschütze/in ist, wer das 45. Lebensjahr vollendet hat. Die mit dieser Klassifizierung verbundenen Rechte und Pflichten treten erst im Folgejahr in Kraft.
3.6. Senior/in
Seniorin/Senior ist, wer das 60. Lebensjahr vollendet hat. Die mit dieser Klassifizierung verbundenen Bedingungen treten erst im Folgejahr in Kraft.
3.7. Ehrenschütze/in
Ehrenschütze/in ist, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat und mindestens 35 Jahre dem Verein angehört. Die mit dieser Klassifizierung verbundenen Bedingungen treten erst im Folgejahr in Kraft.
3.8. Ehrenmitglied
Ehrenmitglied ist, wer das 75. Lebensjahr vollendet hat, mindestens 50 Jahre dem Verein angehört und auf der Generalversammlung dazu ernannt wird. Die mit dieser Klassifizierung verbundenen Bedingungen treten erst im Folgejahr in Kraft
4. Veranstaltungen zur Förderung des
Schießsportes
4.1.Sportliches Übungsschießen Kleinkaliber
4.1.1. Termin
Die Termine für das Übungsschießen werden mit der Einladung zur Generalversammlung bekanntgegeben.
4.1.2. Leitung
Die Leitung wird von einem/er Schützen/in mit gültiger Sachkunde-/oder Schießsportleiterausbildung übernommen. Die Registrierung der erreichten Ergebnisse und deren Auswertungen werden unter 2.3.1 durchgeführt. In Ausnahmefällen können sachkundige Mitglieder des Vereins eingesetzt werden.
4.1.3. Aufsicht
Beaufsichtigt wird das Schießen durch Mitglieder des Schießausschusses.
4.1.4. Schießauszeichnungen
Für nachstehend aufgeführte Ergebnisse werden folgende Schießauszeichnungen vergeben:
Ringe: |
Bedingung |
|
|
104 |
Grüne Schnur |
|
109 |
1. grüne Eichel |
|
114 |
2. grüne Eichel |
|
119 |
Silberne Schnur |
|
121 |
1. silberne Eichel |
|
124 |
2. silberne Eichel |
|
129 |
Goldene Schnur |
|
131 |
1. goldene Eichel |
|
134 |
2. goldene Eichel |
|
134 |
Jahreszahl |
|
136 |
Huteichel |
1) |
136 |
kleiner Orden bronze |
1) |
136 |
kleiner Orden silber |
1) |
136 |
kleiner Orden gold |
1) |
136 |
kleiner Orden Kranz bronze |
1) |
136 |
kleiner Orden Kranz silber |
1) |
136 |
kleiner Orden Kranz gold |
2) |
140 |
neuer Orden |
2) |
140 |
ganz neuer Orden |
2) |
144 |
Superorden |
1)= 10 mal Huteichel in der zu schießenden Klasse
2)= 10 mal die entsprechende Ringzahl
4.1.5. Seniorenregelung
Senioren ab 60 Jahren werden zum Erreichen der jeweiligen Disziplin 3 Ringe erlassen. Ausgenommen hiervon ist der Superorden
4.1.6. Bekanntgabe der Ergebnisse
Die Ergebnisse werden während des Schützenfestes und beim Schlußschießen bekanntgegeben. Gleichzeitig werden die erreichten Schießauszeichnungen verteilt.
4.2. Schützenfest
4.2.1. Termin
Das Schützenfest findet alljährlich grundsätzlich am 3. Wochenende im Juli statt.
4.2.2. Leitung
Siehe 4.1.2.
4.2.3. Aufsicht
siehe 4.1.3
4.2.4. Würdenträger
Siehe 7.1.
4.2.5. Auswertung und Proklamationen
Die Auswertung der Königsscheiben wird durch drei Mitglieder des Vereines
(2 Vorstandsmitglieder und 1 Schießwart) vorgenommen. Die Proklamation wird am Montag nach Beendigung des Schießens durch den 1. Vorsitzenden vorgenommen. Befindet er sich unter den Königsanwärtern, wird die Proklamation von einem Vorstandsmitglied gemäß der in 2.3.1. aufgeführten Reihenfolge durchgeführt.
4.2.6. Verschiedenes
Der Schützenkönig und der Vizekönig werden am Montag ausgeschossen; die Jungschützenkönigin; der Jungschützenkönig und die Beste Dame werden am Sonntag ausgeschossen.
Die Verteilung der 14 Orden auf dem Königsstand wird wie folgt
gesplittet:
1. |
2. |
3. Orden |
4. Orden |
5. Orden |
6. Orden |
7. Orden |
Beste Dame |
Höchste Ringz. |
2-höchste Ringz. |
|
|
|
|
Jungschützen-königin |
Höchste Ringz. |
|
|
|
|
|
Jungschützen-könig |
Höchste Ringz. |
|
|
|
|
|
Schützenkönig |
Vizekönig |
Bester Mann |
2-höchste Ringz. |
3-höchste Ringz |
4-höchste Ringz |
5-höchste Ringz |
Das Erringen dieser Würden wird auf 100 m, KK auf einer 20-er Scheibe durchgeführt.
Ist aus irgendeinem Grund (Krankheit, Tod) der Schützenkönig an seiner Amtsausübung gehindert, übernimmt der Vizekönig seine Verpflichtungen.
Der König erhält als Erinnerung an seine Amtszeit eine Plakette, die ihm am Königsabend überreicht wird.
4.2.7 Schützenkönig
Der Schützenkönig hat seine Königsburg im Umkreis von 10 km von Sauensiek zu errichten und dieses mit dem Vorstand zu besprechen. In dieser Ortschaft findet am Schützenfestfreitag auch der Ummarsch und der Zapfenstreich statt. Für den eventuellen Transport der Schützenschwestern und Schützenbrüder zum Vereinslokal hat der Schützenkönig zu sorgen
Punkt 11 ist zu beachten!
4.3. Schlußschießen
4.3.1. Termin
Das Schlußschießen findet grundsätzlich am 1.Samstag im Oktober eines jeden Jahres statt.
4.3.2. Leitung
Siehe 4.1.2.
4.3.3. Aufsicht
Siehe 4.1.3.
4.3.4. Würdenträger
Siehe 7.2.
4.3.5. Auswertung und Bekanntgabe der Ergebnisse
4.3.5.1. Vogelkönig
Der Vogelkönig wird auf einem Sperrholzvogel mit dem Luftgewehr (10 m) ausgeschossen. Vogelkönig ist derjenige Schütze, bei dem der Rumpf des Vogels herunterfällt. Fällt der Rumpf in der vorgegebenen Zeit nicht, wird derjenige Schütze Vogelkönig, der das letzte Teil abgeschossen hat.
4.3.5.2. Traditionsvereinsmeister
Der traditionelle Vereinsmeister wird auf dem 100 m-Stand ausgeschossen.
4.4. Vereinsmeisterschaften
Die alljährliche Vereinsmeisterschaft, deren Teilnahme Voraussetzung für eine weitere Anmeldung an höherwertigen Wettkämpfen ist, wird durch den (die) Sportleiter(in) im Einvernehmen mit dem Vorstand während der Schießsaison durchgeführt.
4.5. Nachtschießen
4.5.1. Termin
Das Nachtschießen findet grundsätzlich im August statt.
4.5.2. Leitung
Siehe 4.1.2.
4.5.3. Aufsicht
Siehe 4.1.3.
5. Veranstaltungen der Jugendpflege
5.1. Schießsport Kleinkaliber
Die Veranstaltungen
-allgemeines Übungsschießen KK
-Wettkämpfe
führt der Sportausschuß unter Leitung des/der Sportleiters/in (mit gültiger Schießsportleiterausbildung) im Einvernehmen mit dem Schießoffizier und dem Vorstand durch.
5.2. Schießsport Luftgewehr
Die Veranstaltungen
-allgemeines Übungsschießen Lg
-Kinderschützenfest
-Vereinsmeisterschaften Lg
-Wettkämpfe
führt der Jugend- bzw. Sportausschuß unter Regie ihrer Leiter(mit gültiger Schießsportleiterausbildung) im Einvernehmen mit dem Vorstand durch.
5.3. Jugendspielmannszug
Die Veranstaltungen
-allgemeiner Übungsbetrieb
-Schützenfest
-Wettkämpfe
-öffentliche Auftritte
führt der Spielmannszug unter Leitung des/der Spielmannszugleiters/in im Einvernehmen mit dem Vorstand durch.
6. Gesellige Veranstaltungen
6.1. Vereinsinterne Veranstaltungen
6.1.1. Schützenball
Der Schützenball findet grundsätzlich am 3. Samstag des neuen Jahres statt. Seine Gestaltung wird rechtzeitig durch den Vorstand festgelegt.
6.1.2. Königsabend
Der Königsabend findet grundsätzlich am Schützenfestfreitag statt. Der traditionelle Zapfenstreich findet beim König statt.
siehe 4.2.6 und 4.2.7
6.1.3. Informationsmontag
Am Schützenfestmontag findet das Schützenfrühstück im Vereinslokal in Sauensiek statt. Gleichzeitig werden aktuelle Informationen über den Verein und das Vereinsleben an die Mitglieder weitergegeben.
6.2. Öffentliche Veranstaltungen
6.2.1. Schützenfest
Siehe 4.2
7. Würdenträger
7.1. Schützenfest
|
Würde: |
Wodurch: |
Mitglied-schaft: |
Wiederholung: |
Alter;m/w: |
1 |
Schützenkönig |
bester Schuß |
3 Jahre |
nach 10 Jahren 1) |
ab 27; männlich |
2 |
Vizekönig |
2.-bester Schuß |
3 Jahre |
nach 10 Jahren |
ab 27; männlich |
3 |
Bester Mann |
Höchste Ringzahl |
ja |
jedes Jahr |
ab 18; männlich |
4 |
Beste Dame |
bester Schuß |
ja |
nach 10 Jahren |
ab 27; weiblich |
5 |
Jungsch.-königin |
bester Schuß |
ja |
keine |
18-26; weiblich |
6 |
Jungsch.-könig |
bester Schuß |
ja |
keine |
18-26; männlich |
7 |
Jugendbeste |
Höchste Ringzahl |
ja |
nein |
15-17; weiblich |
8 |
Jugendbester |
Höchste Ringzahl |
ja |
nein |
15-17; männlich |
9 |
Kinderkönigin |
Höchste Ringzahl |
Elternteil/Kind |
keine |
10-14; weiblich |
10 |
Kinderkönig |
Höchste Ringzahl |
Elternteil/Kind |
keine |
10-14; männlich |
11 |
Prinzessin |
Höchste Ringzahl |
nein |
keine |
u.10; weibl. |
12 |
Prinz |
höchste Ringzahl |
nein |
keine |
u.10; männl. |
1)Nach Ablauf der 10 jährigen Königssperre bleiben die ehemaligen Könige weiterhin für die Hauptwürde gesperrt. Es sei denn, sie erklären sich, dass sie erneut Schützenkönig werden wollen. Ohne diese Erklärung können sie nur die Würde des Vizekönigs, Bestmanns oder einen Orden erringen
7.2. Schlußschießen
13 |
Vogelkönig |
Vogel/Rumpf |
ja |
nach 10 Jahren |
ab 18 |
14 |
Vereinsmeister |
höchste Ringzahl |
ja |
jedes Jahr |
ab 18 |
7.3. Doppelfunktion
Würdenträger/in auf der Königsscheibe dürfen kein Preisträger auf derselben sein. Ein/e Würdenträger/in darf innerhalb des Vereins keine zwei Würden oder Ämter als Adjutant/in bzw. Begleiter/in bekleiden. Ein Adjutant darf innerhalb des Vereins kein 2. Adjutantenamt übernehmen. Überschneidungen im Rahmen einer Proklamation gelten hierbei nicht. Schützenkönig in Sauensiek kann kein Schütze sein, der zum Zeitpunkt der Proklamation amtierender Schützenkönig in einem anderen Verein ist.
7.4. Aufwandsentschädigungen
Es werden folgende Aufwandsentschädigungen festgesetzt:
Vizekönig | Euro 155,00 |
Jungschützenkönigin | Euro 155,00 |
Jungschützenkönig | Euro 155,00 |
Vogelkönig/in | Euro 105,00 |
Beste Dame | Euro 100,00 |
Punkt 11 ist zu beachten!
8. Pokale
8.1. Schützenfest
8.1.1. Pokal der ehemaligen Schützenkönige
Dieser Pokal wird auf 100 m, KK, 4 Schuß von den ehemaligen Schützenkönigen des Vereins ausgeschossen. Der Gewinner erhält eine Erinnerungsnadel
8.1.2. Pokal der ehemaligen Adjutanten
Dieser Pokal wird auf 100 m, KK, 3 Schuß, Standgewehr, von den ehemaligen Adjutanten der Könige oder/und von den Begleitern der Besten Dame/des besten Mannes am Schützenfestsamstag ausgeschossen. Der Gewinner erhält eine Erinnerungsnadel
8.1.3. Jugendpokal
Dieser Pokal wird mit dem Luftgewehr, 5 Schuß auf 5-er Spiegel, stehend aufgelegt, 2 x nachlösbar ausgeschossen.
8.2. Schlußschießen
8.2.1. Jahrespokal
Der oder die Schützin erhält den Jahrespokal aufgrund der besten in dem vergangenen Schützenjahr erreichten Einzelergebnisse als Wanderpokal. Es wird je ein Pokal für Schützen und Altersschützen ausgegeben. Es werden die 6 besten Ergebnisse gewertet.
9.Anzugsordnung
9.1. männliche Mitglieder
Die Schützenuniform besteht aus einem graugrünen Schützenjoppen,auf dem das Emblem des Vereins auf den linken Ärmel aufzunähen ist, schwarzer Krawatte, weißem Hemd, schwarzer Stoffhose, schwarzen Socken, schwarzen Lederschuhen und graugrünem Hut. Bei schlechten Witterungsverhältnissen ist das Tragen zusätzlicher wärmender Bekleidung zulässig.
9.2. weibliche Mitglieder
Grüne Weste und/oder graugrüner Jacke, weiße Bluse, schwarzer Stoffrock, schwarze Lederschuhe, Strümpfe, Vereinsemblem auf der linken Seite. Bei schlechten Witterungsverhältnissen ist das Tragen zusätzlicher wärmender Bekleidung (schwarze Stoffhose) zulässig.
9.3. jugendliche Mitglieder
Das Tragen weißer Sommerhemden mit Vereinsemblem auf dem linken Arm ist erlaubt.
9.4. Spielmannszug
Für diesen gilt eine eigene Anzugsordnung, die nach eigenem Ermessen mehrheitlich in eigenem Kreis und im Einvernehmen mit dem Vorstand beschlossen wird.
10. Beiträge und sonstige finanzielle
Aufwendungen
Es gelten folgende Beitragssätze:
Mitglied: |
Aufnahme-gebühr: |
Beitrag: |
Königs- anteil: |
Musik-Umlage |
Beitrag Gesamt: |
Ehren- mitglied |
_ |
10,00 |
0,00 |
5,00 |
15,00 |
Ehren- schütze/in |
_ |
20,00 |
20,00 |
5,00 |
45,00 |
Schützin/ Schütze |
20,00 |
60,00 |
20,00 |
5,00 |
85,00 |
Jungschützen (18-27 Jahre) |
20,00 |
60,00 |
20,00 |
5,00 |
85,00 |
Jugendliche (16-17 Jahre) |
0,00 |
25,00 |
20,00 |
5,00 |
50,00 |
Kinder bis 15 |
0,00 |
15,00 |
0,00 |
15,00 |
|
Spielmannszug |
0,00 |
25,00 |
20,00 |
5,00 |
50,00 |
Punkt 11 ist zu beachten, wenn der Gesamtbeitrag geändert wird!
10.2. Beitragsregelung
Tritt ein Mitglied nach dem Schützenfest in den Verein ein, ist ein halber Beitrag zu entrichten. Für Kinder bis 14 Jahre wird der halbe Beitrag nicht erhoben
10.3. Geburtstagspräsente
Ein Präsent erhalten alle Mitglieder zum 80. Geburtstag; weiterhin alle 5 Jahre.
11. Änderungen
Nachstehend aufgeführte Punkte sind nur mit Zustimmung der
Generalversammlung zu ändern:
2., 3., 4.2.7., 7.4., 10.1.
12. Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung hat der Vorstand am 19.Februar 1987 beschlossen und
laufend ergänzt
21644 Sauensiek, im März 2019 gez. Unterschrift
1. Vorsitzender
(Thomas Meyer)