Geschäftsordnung

 

Geschäftsordnung des Vorstandes des
Schützenvereines Sauensiek und Umg. e. V. von 1926

 

1.Präambel
Diese Geschäftsordnung dient dem Vorstand des Schützenvereines Sauensiek u.Umg. von 1926 als Grundlage für seine ehrenamtliche Tätigkeit.

Vorrangig anzuwenden ist jedoch die Satzung des Vereins in der zuletzt geltenden Fassung, bzw. die Schieß- oder Standordnung.


2.Vorstand

Punkt 11 ist zu beachten!


2.1.Aufgaben

Der Vorstand legt die Veranstaltungen des Vereins fest.

2.2.Einberufung der Vorstandssitzungen

Der 1. Vorsitzende lädt alle Vorstandsmitglieder spätestens eine Woche vor der Sitzung mündlich, fernmündlich oder digital ein.

Die Vorstandssitzungen finden grundsätzlich mindestens 1 mal vierteljährlich statt.

2.3.Zusammensetzung des Vorstandes

2.3.1. Zum Vorstand gehören gemäß Satzung:
1. Vorsitzende/r
2. Vorsitzende/r
1. Schriftführer/in
2. Schriftführer/in
1. Kassierer/in
2. Kassierer/in
1. Kommandeur/in
2. Kommandeur/in

2.3.2. Zum erweiterten Vorstand gehören:

der jeweilige König und seine Adjutanten
der/die Schießoffizier/in
der/die Sportleiter/in
der/die Jugendleiter/in
der/die Jugendspielmannszugleiter/in
die Damenleiterin
der/die Jugendsprecher/in
der/die Pressewart/in
der/die Platzwart/in
der Ehrenpräsident

Es liegt im Ermessen des 1.Vorsitzenden, zu welchen Vorstandssitzungen er Mitglieder des erweiterten Vorstandes oder Dritte hinzulädt.

Der erweiterte Vorstand hat nur beratende Funktion.

 

2.3.3. Schießausschuß

Der Schießausschuß besteht aus 12 Schießwarten/innen.

2.3.4. Sportausschuß

Der Sportausschuß besteht aus 8 Sportwarten/innen.

2.3.5. Jugendausschuß

Der Jugendausschuß besteht aus 8 Jugendwarten/innen.

2.3.6. Spielmannszug

Der Spielmannszugausschuß besteht aus 9 Spielleuten.

2.3.7. Beschlußfähigkeit

Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn 50 v.H. der in 2.3.1. genannten Mitglieder anwesend sind.

2.3.8. Aussscheiden aus dem Vorstand

Vorstandsmitglieder, die in Ehren aus dem Vorstand ausscheiden, werden zum/zur Ehrenhauptmann/frau ernannt (nach mindestens 2 Amtsperioden).


3.Altersklassifizierung

Punkt 11 ist zu beachten!


3.1.Kind

Kind ist jede/r bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

3.2.Jugendliche/r

Jugendliche/r ist, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat.

Die mit dieser Klassifizierung verbundenen Bedingungen treten erst im Folgejahr in Kraft.

3.3.Jungschütze/in

Jungschütze/in ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Die mit dieser Klassifizierung verbundenen Bedingungen treten erst im Folgejahr in Kraft.

3.4.Schütze/in

Schütze/in ist, wer das 27. Lebensjahr vollendet hat.

Die mit dieser Klassifizierung verbundenen Bedingungen treten erst im Folgejahr in Kraft.

3.5.Altersschütze/in

Altersschütze/in ist, wer das 45. Lebensjahr vollendet hat.

Die mit dieser Klassifizierung verbundenen Rechte und Pflichten treten erst im Folgejahr in Kraft.

3.6.Senior/in

Seniorin/Senior ist, wer das 60. Lebensjahr vollendet hat.

Die mit dieser Klassifizierung verbundenen Bedingungen treten erst im Folgejahr in Kraft.

3.7.Ehrenschütze/in

Ehrenschütze/in ist, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat, mindestens 35 Jahre dem Verein angehört und auf der Generalversammlung dazu ernannt wird.

Die mit dieser Klassifizierung verbundenen Bedingungen treten erst im Folgejahr in Kraft.

3.8.Ehrenmitglied

Ehrenmitglied ist, wer das 75. Lebensjahr vollendet hat, mindestens 50 Jahre dem Verein angehört und auf der Generalversammlung dazu ernannt wird.

Die mit dieser Klassifizierung verbundenen Bedingungen treten erst im Folgejahr in Kraft

 

4.Veranstaltungen zur Förderung des Schießsportes

4.1.Sportliches Übungsschießen Kleinkaliber

4.1.1.Termin

Die Termine für das Übungsschießen werden mit der Einladung zur Generalversammlung bekanntgegeben.

4.1.2.Leitung

Die Leitung wird von einem/er Schützen/in mit gültiger Sachkunde übernommen.

Die Registrierung der erreichten Ergebnisse und deren Auswertungen werden vom Vorstand (siehe 2.3.1) durchgeführt.

In Ausnahmefällen können sachkundige Mitglieder des Vereins eingesetzt werden.

4.1.3.Aufsicht

Beaufsichtigt wird das Schießen durch Mitglieder des Schießausschusses.

4.1.4.Schießauszeichnungen

Für nachstehend aufgeführte Ergebnisse werden folgende Schießauszeichnungen vergeben:

  Ringe Bedingung
  104 Grüne Schnur
  109 1 grüne Eichel
  114 2 grüne Eichel
  119 Silberne Schnur
  121 1. silberne Eichel
  124 2. silberne Eichel
  129 Goldene Schnur
  131 1. goldene Eichel
  134 2. goldene Eichel
  134 Jahreszahl
  136 Huteichel
1) 136 kleiner Orden bronze
1) 136 kleiner Orden silber
1) 136 kleiner Orden gold
1) 136 kleiner Orden Kranz bronze
1) 136 kleiner Orden Kranz silber
1) 136 kleiner Orden Kranz gold
2) 140 neuer Orden
2) 140 ganz neuer Orden
2) 144 Superorden

1)= 10 mal Huteichel in der zu schießenden Klasse

2)= 10 mal die entsprechende Ringzahl

4.1.5.Seniorenregelung
Senioren ab 60 Jahren werden zum Erreichen der jeweiligen Disziplin 3 Ringe erlassen.

Ausgenommen hiervon ist der Superorden

4.1.6.Bekanntgabe der Ergebnisse

Die Ergebnisse werden während des Schützenfestes und beim Schlußschießen bekanntgegeben.

Gleichzeitig werden die erreichten Schießauszeichnungen verteilt.

 

4.2.Schützenfest

4.2.1.Termin Das Schützenfest findet alljährlich grundsätzlich am 3. Wochenende (es zählt der Sonntag) im Juli statt.

4.2.2.Leitung

Siehe 4.1.2.

4.2.3.Aufsicht

siehe 4.1.3

4.2.4.Würdenträger

Siehe 7.1.

4.2.5.Auswertung und Proklamationen

Die Auswertung der Königsscheiben wird durch drei Mitglieder des Vereines (2 Vorstandsmitglieder und 1 Schießwart) vorgenommen.
Die Proklamation wird am Montag nach Beendigung des Schießens durch den 1. Vorsitzenden vorgenommen. Befindet er sich unter den Königsanwärtern, wird die Proklamation von einem Vorstandsmitglied gemäß der in 2.3.1. aufgeführten Reihenfolge durchgeführt.

4.2.6.Verschiedenes

Der Schützenkönig und der Vizekönig werden am Montag ausgeschossen; die Jungschützenkönigin; der Jungschützenkönig und die Beste Dame werden am Sonntag ausgeschossen.
Die Verteilung der Orden auf dem Königsstand wird wie folgt gesplittet:

Würde Würde Würde 1. Orden 2. Orden
Beste Dame     Höchste Ringzahl  
Jungschützenkönigin     Höchste Ringzahl  
Jungschützenkönig     Höchste Ringzahl  
Schützenkönig Vizekönig Bester Mann 2. höchste Ringzahl 3. höchste Ringzahl

 Das Erringen dieser Würden wird auf 100 m, KK auf einer 20-er Scheibe durchgeführt.

Ist aus irgendeinem Grund (Krankheit, Tod) der Schützenkönig an seiner Amtsausübung gehindert, übernimmt der Vizekönig seine Verpflichtungen.

4.2.7 Schützenkönig

Der Schützenkönig hat seine Königsburg im Umkreis von 10 km von Sauensiek zu errichten und dieses mit dem Vorstand zu besprechen.

In dieser Ortschaft findet am Schützenfestfreitag auch der Ummarsch und der Zapfenstreich statt.

Für den eventuellen Transport der Schützenschwestern und Schützenbrüder zum Vereinslokal hat der Schützenkönig zu sorgen Punkt 11 ist zu beachten!

 

4.3.Schlußschießen

4.3.1.Termin

Das Schlußschießen findet grundsätzlich am 1.Samstag im Oktober eines jeden Jahres statt.

4.3.2.Leitung

Siehe 4.1.2.

4.3.3.Aufsicht

Siehe 4.1.3.

4.3.4.Würdenträger

siehe 7.2.

4.3.5.Auswertung und Bekanntgabe der Ergebnisse

4.3.5.1.Vogelkönig

Der Vogelkönig wird auf einem Sperrholzvogel mit dem Luftgewehr (10 m) ausgeschossen.
Vogelkönig ist derjenige Schütze/in, bei dem der Rumpf des Vogels herunterfällt.

Fällt der Rumpf in der vorgegebenen Zeit nicht, wird derjenige Schütze/in Vogelkönig, der das letzte Teil abgeschossen hat.

4.3.5.2.Traditionsvereinsmeister

Der traditionelle Vereinsmeister wird auf dem 100 m-Stand ausgeschossen.

 

4.4.Vereinsmeisterschaften

Die alljährliche Vereinsmeisterschaft, deren Teilnahme Voraussetzung für eine weitere Anmeldung an höherwertigen Wettkämpfen ist, wird durch den (die) Sportleiter(in) im Einvernehmen mit dem Vorstand während der Schießsaison durchgeführt.

4.5.Nachtschießen

4.5.1.Termin

Das Nachtschießen findet grundsätzlich im August statt.

4.5.2.Leitung

siehe 4.1.2.

4.5.3.Aufsicht

siehe 4.1.3.

 

5.Veranstaltungen der Jugendpflege

5.1.Schießsport Kleinkaliber

Die Veranstaltungen
1.
allgemeines Übungsschießen KK
2.
Wettkämpfe führt der Schießausschuß unter Leitung des/der Schießoffizier/in im Einvernehmen mit dem Vorstand durch.


5.2.Schießsport Luftgewehr

Die Veranstaltungen

5.2.1. allgemeines Übungsschießen Lg

5.2.2. Kinderschützenfest

5.2.3. Vereinsmeisterschaften Lg

5.2.4. Wettkämpfe

führt der Jugend- bzw. Sportausschuß unter Regie ihrer Leiter im Einvernehmen mit dem Vorstand durch.

 

5.3.Spielmannszug

Die Veranstaltungen

5.3.1. allgemeiner Übungsbetrieb

5.3.2. Schützenfest

5.3.3. Wettkämpfe

5.3.4. öffentliche Auftritte

führt der Spielmannszug unter Leitung des/der Spielmannszugleiters/in im Einvernehmen mit dem Vorstand durch.

 

6.Gesellige Veranstaltungen

6.1.Vereinsinterne Veranstaltungen

6.1.1.Schützenball

Der Schützenball findet grundsätzlich am 3. Samstag des neuen Jahres statt.

Seine Gestaltung wird rechtzeitig durch den Vorstand festgelegt.

6.1.2.Königsabend

Der Königsabend findet grundsätzlich am Schützenfestfreitag statt.

Der traditionelle Zapfenstreich findet beim König statt. Siehe 4.2.6 und 4.2.7

6.1.3.Informationsmontag

Am Schützenfestmontag findet das Schützenfrühstück im Vereinslokal in Sauensiek statt.

Gleichzeitig werden aktuelle Informationen über den Verein und das Vereinsleben an die Mitglieder weitergegeben.

6.2.Öffentliche Veranstaltungen

6.2.1.Schützenfest

Siehe 4.2

7. Würdenträger

7.1.Schützenfest

 

  Würde: Wodurch: Mitgliedschaft: Wiederholung: Alter; m/w:
1 Schützenkönig bester Schuß 3 Jahre nach 10 Jahren 1) ab 27; männlich
2 Vizekönig 2.-bester Schuß 3 Jahre nach 10 Jahren ab 27; männlich
3 Bester Mann Höchste Ringzahl

ja

jedes Jahr ab 18; männlich
4 Beste Dame bester Schuß ja nach 10 Jahren ab 27; männlich
5 Jungschützenkönigin bester Schuß ja keine 18-26; weiblich
6 Jungschützenkönig bester Schuß ja keine 18-26; männlich
7 Jugendbeste Höchste Ringzahl ja nein 15-17; weiblich
8 Jugendbester Höchste Ringzahl ja nein 15-17; männlich
9 Kinderkönigin Höchste Ringzahl Elternteil/Kind keine 10-14; weiblich
10 Kinderkönig Höchste Ringzahl Elternteil/Kind keine 10-14; männlich
11 Prinzessin Höchste Ringzahl nein keine unt.10; weiblich
12 Prinz Höchste Ringzahl nein keine unt.10; männlich

 

7.1.1. Sonderregeln Schützenkönig

1) Nach Ablauf der 10 jährigen Königssperre bleiben die ehemaligen Könige weiterhin für die Hauptwürde gesperrt.

Es sei denn, sie erklären sich, dass sie erneut Schützenkönig werden wollen.

Ohne diese Erklärung können sie nur die Würde des Vizekönigs, Bestmanns oder einen Orden erringen.

 

7.2.Schlußschießen

13 Vogelkönig Vogel/Rumpf ja nach 10 Jahren ab 18
14 Vereinsmeister höchste Ringzahl ja jedes Jahr ab 18

 

7.3.Doppelfunktion

Würdenträger/in auf der Königsscheibe dürfen kein Preisträger auf derselben sein.

Ein/e Würdenträger/in darf innerhalb des Vereins keine zwei Würden oder Ämter als Adjutant/in bzw. Begleiter/in bekleiden.

Ein Adjutant darf innerhalb des Vereins kein 2. Adjutantenamt übernehmen.

Überschneidungen im Rahmen einer Proklamation gelten hierbei nicht.

Der Schützenkönig in Sauensiek kann kein Schütze sein, der zum Zeitpunkt der Proklamation amtierender Schützenkönig in einem anderen Verein ist.
Würdenträger oder Adjutanten / Begleiter (7.2) können zu Adjutanten beim Schützenfest ernannt werden.

 

8.Pokale

8.1.Schützenfest

8.1.1.Pokal der ehemaligen Schützenkönige

Dieser Pokal wird auf 100 m, KK, 3 Schuß von den ehemaligen Schützenkönigen des Vereins ausgeschossen. Der Gewinner erhält eine Erinnerungsnadel.

8.1.2.Pokal der ehemaligen Adjutanten

Dieser Pokal wird auf 100 m, KK, 3 Schuß, Standgewehr, von den ehemaligen Adjutanten / Begleiter der Würdenträger ausgeschossen. Der Gewinner erhält eine Erinnerungsnadel.

8.1.3.Pokal der ehemaligen Besten Damen

Dieser Pokal wird auf 100 m, KK, 3 Schuß von den ehemaligen besten Damen des Vereins ausgeschossen. Die Gewinnerin erhält eine Erinnerungsnadel.

8.1.4.Jugendpokal

Lg, 5 Schuß, stehend aufgelegt, 2 x nachlösbar.

8.2.Schlußschießen

8.2.1.Jahrespokal

Der oder die Schützin erhält den Jahrespokal aufgrund der besten in dem vergangenen Schützenjahr erreichten Einzelergebnisse als Plakette.

Es wird je eine Plakette für Schützen und Altersschützen ausgegeben. Es werden die 6 besten Ergebnisse gewertet.

 

9.Anzugsordnung

9.1. männliche Mitglieder

Die Schützenuniform besteht aus einem graugrünen Schützenjoppen, auf dem das Emblem des Vereins auf den linken Ärmel aufzunähen ist, schwarzer Krawatte, weißem Hemd, schwarzer Stoffhose, schwarzen Socken, schwarzen Lederschuhen und graugrünem Hut.

Bei schlechten Witterungsverhältnissen ist das Tragen zusätzlicher wärmender Bekleidung zulässig.

9.2. weibliche Mitglieder

Grüne Weste und/oder graugrüner Jacke, weiße Bluse, schwarzer Stoffrock, schwarze Lederschuhe, Strümpfe, Vereinsemblem auf der linken Seite.

Bei schlechten Witterungsverhältnissen ist das Tragen zusätzlicher wärmender Bekleidung (schwarze Stoffhose) zulässig.

9.3. Spielmannszug

Für diesen gilt eine eigene Anzugsordnung, die nach eigenem Ermessen mehrheitlich in eigenem Kreis und im Einvernehmen mit dem Vorstand beschlossen wird.

 

10. Beiträge und sonstige finanzielle Aufwendungen

10.1.Beiträge

Es gelten folgende Beitragssätze:

Mitglied: Aufnahmegebühr: Beitrag Königsanteil: Beitrag zusammen:
Ehrenmitglied - 30,00 0,00 30,00
Ehrenschütze/in - 30,00 30,00 60,00
Schützin/Schütze 20,00 70,00 30,00 100,00
Jungschützen (18-27 Jahre) 20,00 70,00 30,00 100,00
Jugendliche (14-17 Jahre) 0,00 30,00 30,00 60,00
Kinder bis 13 0,00 20,00 0,00 20,00
Spielmannszug 0,00 30,00 30,00 60,00


Punkt 11 ist zu beachten, wenn der Gesamt-Beitrag geändert wird!

10.2. Beitragsregelung

Tritt ein Mitglied nach dem Schützenfest in den Verein ein, ist ein halber Beitrag zu entrichten.

Für Kinder bis 14 Jahre wird der halbe Beitrag nicht erhoben.

10.3. Geburtstagspräsente

Ein Präsent erhalten alle Mitglieder zum 80. Geburtstag; weiterhin alle 5 Jahre.


11. Änderungen

Nachstehend aufgeführte Punkte sind nur mit Zustimmung der Generalversammlung zu ändern:
2., 3., 4.2.7., 7.1.,7.1.1, 7.2. 10.1.

12.Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung hat der Vorstand am 19.Februar 1987 beschlossen
und laufend ergänzt


Sauensiek, im März 2026


1. Vorsitzender
gez. Unterschrift
(Thomas Meyer)

Verteiler:
8 x Vorstand
1 x Schießoffizier
1 x Sportleiter
1 x Jugendleiter
1 x Spielmannszugleiter
1 x Damenleiterin
1 x Jugendsprecher 1 x Pressewarte
1 x Veröffentlichung im Internet